Informationen zum LEADER-Wettbewerb 2019

Mecklenburg-Vorpommern steht durch den demografischen Wandel und seine Folgen vor großen Herausforderungen in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung seiner Bevölkerung insbesondere in den ländlichen Räumen.

Die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) Mecklenburg-Vorpommerns haben sich gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern und dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern entschlossen, einen Landeswettbewerb „Best-Practice-Beispiele zur Ergänzung und Sicherstellung der ambulanten haus- und kinderärztlichen Versorgung im ländlichen Raum durchzuführen.

Was ist Ziel des Wettbewerbs?

Ziel ist es, Vorhaben zu unterstützen, die die Versorgung der ländlichen Bevölkerung insbesondere mit Haus- und Kinderärzten verbessern. Dabei sollen die räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass Ärztinnen und Ärzte sich im ländlichen Raum niederlassen bzw. dort ihrer Arbeit nachgehen. Unterstützt werden kann die Einrichtung von Praxen für niedergelassene Ärzte, aber auch der Aufbau von Gesundheitshäusern, Gemeindepraxen oder medizinischen Versorgungszentren.

Wer kann am Wettbewerb teilnehmen und eine Förderung erhalten?

Berechtigt zur Teilnahme am Bewerbungsverfahren und am Wettbewerb sind natürliche Personen und Personengesellschaften, juristische Personen des privaten Rechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Die Vorhaben müssen auf eine Umsetzung im Land Mecklenburg-Vorpommern ausgerichtet sein.

Welche Voraussetzungen zur Teilnahme am Wettbewerb müssen erfüllt sein?

Im Bedarfsplanungsbereich des Vorhabens droht eine hausärztliche Unterversorgung bzw. herrscht eine solche bereits. Im kinderärztlichen Bereich ist ein lokaler Versorgungs- oder Sonderbedarf oder eine Empfehlung der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern gegeben.

Was wird im Rahmen des Wettbewerbs in welcher Höhe gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen zur Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für Arztpraxen, Gesundheitshäuser, Gemeindepraxen und medizinische Versorgungszentren.

Insgesamt stehen für den Wettbewerb Haushaltsmittel in Höhe von 6 Mio. Euro zur Verfügung. Die Zuwendung erfolgt für die Siegervorhaben innerhalb des zur Verfügung stehenden Budgets. Die Förderhöchstsumme für Gesundheitszentren beträgt 750.000 Euro. Als Gesundheitszentrum wird die Kombination von mindestens einer Praxis einer Ärztin/ eines Arztes und einem weiteren Angebot der Gesundheitsversorgung bzw. -förderung definiert. Für Haus- und Kinderarztpraxen beträgt die Förderhöchstsumme 100.000 Euro.

Wie läuft das Verfahren für die Teilnahme am Wettbewerb?

Anträge für die Teilnahme am Wettbewerb müssen bis zum 15. November 2019 bei der jeweiligen LAG schriftlich unter Verwendung des vorgegebenen Vordrucks (Anlage siehe unten) eingereicht werden. Die jeweilige LAG bewertet die in ihrer LEADER-Region eingegangenen Wettbewerbsbeiträge nach den definierten Auswahlkriterien. Anhand der Bewertungsergebnisse (jeweilige Gesamtpunktzahl) wird durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern die Rangfolge aller Wettbewerbsbeiträge ermittelt und in einer landesweiten Liste zusammengefasst. Die Förderung der Best-Practise-Beispiele erfolgt entsprechend dieser Rangfolge im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets. Bis zum 15. Januar 2020 ist die Bekanntgabe der Wettbewerbsgewinner vorgesehen.

Bei dem Teilnahmeantrag am LEADER-Wettbewerb handelt es sich nicht um den formalen Fördermittelantrag. Dieser wird erst nach Bekanntgabe der Wettbewerbsgewinner vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt zur Verfügung gestellt.

Alle Informationen zum LEADER-Wettbewerb 2019 finden Sie auch noch einmal auf der

Webseite des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.