Informationen zur Förderung von Kleinprojekten

Auch für 2022 ist die Förderung von Kleinprojekten im Rahmen der GAK-Regionalbudgetförderrichtlinie möglich. Beim Regionalbudget handelt es sich um ein Förderprogramm des Bundes zur Stärkung des ländlichen Raums. Gefördert werden ausschließlich Kleinprojekte mit Gesamtkosten von max. 20.000 Euro (zuwendungsfähige Gesamtausgaben), die der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (SLE) dienen.

Dazu zählen Maßnahmen, die mind. einem der folgenden Handlungsfelder dienen:

  • Sicherung und Verbesserung der sozialen Lebensqualität
  • Erschließung von Erwerbsmöglichkeiten im ländlichen Raum
  • Erhöhung der touristischen Standortqualität durch Entwicklung bedarfsorientierter Infrastruktur
  • Erhalt des kulturellen Erbes mit gesellschaftlichem Mehrwert sowie Bildung und kultureller Aktivitäten

Die Höhe der Förderung beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 16.000 EUR. Ist der Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt erfolgt eine Bruttoförderung.

Einen Antrag auf Mittel aus dem GAK-Regionalbudget können natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts stellen. Das Vorhaben muss auf dem Gebiet der Lokalen Aktionsgruppe Güstrower Landkreis liegen.

Für 2022 stehen 200.000 Euro Fördermittel  zur Verfügung. Die Projektidee ist spätestens bis zum 28.02.2022 (Ausschlussfrist) mittels Projektbogen beim LEADER-Regionalmanagement der LAG Güstrower Landkreis einzureichen. Es werden nur Vorhaben gesucht, die bis zum Oktober 2022 umsetzbar sind.

Die Bewertung und Auswahl der Projekte erfolgt wie bei LEADER durch die Lokale Aktionsgruppe. Als Bewertungsgrundlage dient die Strategie für Lokale Entwicklung (SLE) der Region.

Weitere Informationen zur GAK-Regionalbudgetförderrichtlinie finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt M-V.