Informationen zur LEADER-Projektförderung

Die Einreichung von Projektideen bei der Lokalen Aktionsgruppe Im Herzen Mecklenburgs (ehemals Güstrower Landkreis) ist ganzjährig möglich. Allerdings hat die LAG eine feste Frist gesetzt. Projektideen, deren Umsetzung im Jahr 2026 aus dem LEADER-Budget der LAG gefördert werden sollen, müssen bis zum 30.06.2025 beim Regionalmanagement der LAG eingereicht worden sein.

Zu verwenden ist der LEADER-Projektbogen der LAG Im Herzen Mecklenburgs, der alle wichtigen Informationen zum Vorhaben bündelt und als Grundlage für die Projektauswahl dient.

Um möglichst qualifizierte Projektbögen zu erhalten, die eine Bewertung der Projektideen durch die LAG erlauben, empfehlen wir dringend das Beratungsangebot des LEADER-Regionalmanagements im Vorfeld in Anspruch zu nehmen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, am besten gleich vor Ort, so dass wir uns ein Bild über ihr geplantes Vorhaben machen können.

Die Grundlage einer Projektförderung ist die Auswahl durch die Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe auf Grundlage der Strategie für lokale Entwicklung (SLE) der Region Im Herzen Mecklenburgs.

Die Fördervoraussetzungen werden weiterhin durch die gültige LEADER-Förderrichtlinie des Landes M-V (LEADER-FöRL M-V) sowie den Durchführungsverordnungen definiert.

Die Fachstelle ‚Gleichstellung in der EPLR-Umsetzung 2014-2020‘ des Landesfrauenrates hat eine Orientierungshilfe für Antragsteller/innen zur Berücksichtigung des Querschnittesziels Gleichstellung bei LEADER-Projekten veröffentlicht, die wir Ihnen für Ihre Antragstellung zur Verfügung stellen.

Bei dem LEADER-Projektbogen handelt es sich nicht um den offiziellen Fördermittelantrag. Dieser wird erst nach der Projektauswahl über das Regionalmanagement der LAG an die zuständige Bewilligungsbehörde gerichtet.