Informationen zur LEADER-Projektförderung 2023-2027

LEADER ist ein flexibles und breit aufgestelltes Förderinstrument zur Entwicklung des ländlichen Raums und ermöglicht eine breite bürgerschaftlich getragene Regionalentwicklung. Zentrales Element der LEADER-Förderung ist die Lokale Aktionsgruppe (LAG). Mit dem LEADER-Programm wird vor Ort entschieden, was wie gefördert werden soll, um den Herausforderungen der Region gerecht zu werden.

Auch in der neuen Förderperiode 2023-2027 wird der LEADER-Ansatz aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getragen und über einen Nationalen Strategieplan für die 1. und 2. Säule der GAP (Gemeinsame Agrarpolitik) umgesetzt.

Die LAG der Region Im Herzen Mecklenburgs (ehemals Güstrower Landkreis) hat mit ihrer Strategie für lokale Entwicklung (SLE) mit dem Titel „Leben und Arbeiten im Herzen Mecklenburgs“ erfolgreich am Wettbewerb des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt teilgenommen. Für den aktuellen Förderzeitraum 2023-2027 steht ein Gesamtbudget von ca. 4,6 Millionen Euro für die Projektförderung zur Verfügung.

Die Einreichung von Projektideen bei der LAG ist ganzjährig möglich. Allerdings hat die LAG eine jährliche Frist gesetzt. Projektideen, deren Umsetzung bspw. im Jahr 2026 gefördert werden sollen, müssen bis zum 30.06.2025 beim Regionalmanagement der LAG eingereicht worden sein. Projekte, die nach dem Stichtag eingegangen sind, werden erst in der Auswahl 2026 für die Umsetzung 2027 berücksichtigt.

Zu verwenden ist der jeweils gültige LEADER-Projektbogen, der alle wichtigen Informationen zum Vorhaben bündelt und als Grundlage für die Projektauswahl dient.

Um möglichst qualifizierte Projektbögen zu erhalten, die eine Bewertung der Projektideen durch die LAG erlauben, empfehlen wir dringend das Beratungsangebot des LEADER-Regionalmanagements im Vorfeld in Anspruch zu nehmen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, am besten gleich vor Ort, so dass wir uns ein Bild über ihr geplantes Vorhaben machen können.

Die Fachstelle ‚Gleichstellung in der EPLR-Umsetzung 2014-2020‘ des Landesfrauenrates hat eine Orientierungshilfe für Antragsteller/innen zur Berücksichtigung des Querschnittesziels Gleichstellung bei LEADER-Projekten veröffentlicht, die wir Ihnen für Ihre Antragstellung zur Verfügung stellen.

Bei dem LEADER-Projektbogen handelt es sich nicht um den offiziellen Fördermittelantrag. Dieser wird erst nach der Projektauswahl über das Regionalmanagement der LAG an die zuständige Bewilligungsbehörde gerichtet.